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   VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563   

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VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563 (https://dejure.org/2012,22336)
VG Würzburg, Entscheidung vom 30.07.2012 - W 4 S 12.563 (https://dejure.org/2012,22336)
VG Würzburg, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - W 4 S 12.563 (https://dejure.org/2012,22336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegen eine Wohnbebauung unmittelbar am Main Nachbarrechtsbehelf; Wohnanlage neben Schiffsanlegestelle; heranrückende Wohnbebauung; städtebauliche Gemengelage; Einfügen; Gebot der Rücksichtnahme; offene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
    § 34 Abs. 2 BauGB kommt über die Gleichsetzung faktischer Baugebiete mit den festgesetzten Baugebieten nachbarschützende Wirkung zu (BVerwG vom 16.9.1993 Az. 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151; Simon/Busse, BayBO, 106. Erg.Lief. 2011, RdNrn. 346 und 395 zu Art. 66; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, RdNr. 50 zu § 34 BauGB).

    Begründet wird dies damit, dass im Rahmen des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses jeder Planbetroffene das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets verhindern können soll (vgl. BVerwG vom 2.2.2000 Az. 4 B 87/99, NVwZ 2000, 679; vom 16.9.1993 Az. 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151).

    Derselbe Nachbarschutz besteht auch im unbeplanten Innenbereich, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht, § 34 Abs. 2 BauGB (BVerwG vom 16.9.1993 Az. 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151; Simon/Busse, RdNrn. 347 und 395 zu Art. 66).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
    Unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots kann es aber (ausnahmsweise) gleichwohl unzulässig sein, wenn es das Vorhaben an der gebotenen Rücksichtnahme auf die sonstige, d.h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen lässt, insbesondere bewältigungsbedürftige bodenrechtliche Spannungen auslöst (BVerwG vom 26.5.1978 Az. IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; vom 4.7.1980 Az. IV C 101.77 - juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB - BauNVO, 103. Erg.Lief. 2012, RdNr. 48 zu § 34 BauGB).

    Dann kann das Vorhaben gleichwohl zulässig sein, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich relevante Spannungen zu begründen oder solche zu erhöhen (BVerwG vom 26.5.1978 Az. IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; vom 19.9.1986 Az. 4 C 15/84, BVerwGE 75, 34; Spannowsky in Beck"scher Online-Kommentar BauGB, Stand 1.5.2012, RdNrn. 35 und 42 zu § 34).

    Es bedarf zu seiner Bewältigung einer planerischen Konfliktbewältigung (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 Az. IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, RdNr. 18 zu § 34; Spannowsky in Beck"scher Online-Kommentar BauGB, RdNr. 35 zu § 34) in der Form eines Bebauungsplans; ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.v. § 171b BauGB ist hierfür nicht ausreichend.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
    Nicht nur Vorhaben, von denen Belästigungen oder Störungen ausgehen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BauNVO), sondern auch solche, die sich schädlichen Umwelteinwirkungen aussetzen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO), können gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen (BVerwG vom 14.1.1993 Az. 4 C 19/90, NVwZ 1993, 1184 und vom 18.5.1995 Az. 4 C 20/94, BVerwGE 98, 235), wobei auch Vorbelastungen zu berücksichtigen sind (BVerwG vom 23.9.1999 Az. 4 C 6/98 - juris).

    Wenn diese Werte nicht überschritten werden, sind regelmäßig gesunde Wohnverhältnisse i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB gewahrt (vgl. BVerwG, vom 23.9.1999 Az. 4 C 6/98 - juris).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
    Nicht nur Vorhaben, von denen Belästigungen oder Störungen ausgehen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BauNVO), sondern auch solche, die sich schädlichen Umwelteinwirkungen aussetzen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO), können gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen (BVerwG vom 14.1.1993 Az. 4 C 19/90, NVwZ 1993, 1184 und vom 18.5.1995 Az. 4 C 20/94, BVerwGE 98, 235), wobei auch Vorbelastungen zu berücksichtigen sind (BVerwG vom 23.9.1999 Az. 4 C 6/98 - juris).

    Nach der Rechtsprechung (BVerwG vom 18.5.1995 Az. 20/94, BVerwGE 98, 235) ist bei einem Nebeneinander von Wohnbebauung und gewerbegebietstypischer Nutzung ein Mittelwert zu bilden.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
    Dann kann das Vorhaben gleichwohl zulässig sein, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich relevante Spannungen zu begründen oder solche zu erhöhen (BVerwG vom 26.5.1978 Az. IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; vom 19.9.1986 Az. 4 C 15/84, BVerwGE 75, 34; Spannowsky in Beck"scher Online-Kommentar BauGB, Stand 1.5.2012, RdNrn. 35 und 42 zu § 34).

    Vollkommen offen ist hier zum einen, ob tatsächlich noch von einer Nachprägung des früheren Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. ...72 gesprochen werden kann (vgl. zur Frage der Nachprägung BVerwG vom 19.9.1989 Az. 4 C 15/84, BVerwGE 75, 34).

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
    Begründet wird dies damit, dass im Rahmen des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses jeder Planbetroffene das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets verhindern können soll (vgl. BVerwG vom 2.2.2000 Az. 4 B 87/99, NVwZ 2000, 679; vom 16.9.1993 Az. 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
    Nicht nur Vorhaben, von denen Belästigungen oder Störungen ausgehen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BauNVO), sondern auch solche, die sich schädlichen Umwelteinwirkungen aussetzen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO), können gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen (BVerwG vom 14.1.1993 Az. 4 C 19/90, NVwZ 1993, 1184 und vom 18.5.1995 Az. 4 C 20/94, BVerwGE 98, 235), wobei auch Vorbelastungen zu berücksichtigen sind (BVerwG vom 23.9.1999 Az. 4 C 6/98 - juris).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
    Auch wenn die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften insoweit nicht mehr zum Prüfungsgegenstand im vereinfachten Genehmigungsverfahren gehört, ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die vom Abstandsflächenrecht geschützten Belange einer ausreichenden Belichtung, Belüftung, Besonnung und Wahrung des Wohnfriedens nach § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch städtebauliche Bedeutung haben (BVerwG vom 16.5.1991 Az. 4 C 17/90 NVwZ 1992, 165).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
    Die weitere bauliche Entwicklung soll hinsichtlich der Art der Nutzung in einem unbeplanten Gebiet nur dann allein an die Vorgaben der Baunutzungsverordnung für die jeweiligen Baugebietstypen gebunden sein, wenn die maßgebliche nähere Umgebung nach der dort vorhandenen Nutzungsstruktur auch einem dieser Baugebietstypen entspricht und sich dementsprechend fortentwickeln soll (BVerwG vom 2.7.1991 Az. 4 B 1/91 - juris, Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, RdNr. 79 zu § 34).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich;

    Auszug aus VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
    Unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots kann es aber (ausnahmsweise) gleichwohl unzulässig sein, wenn es das Vorhaben an der gebotenen Rücksichtnahme auf die sonstige, d.h. vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen lässt, insbesondere bewältigungsbedürftige bodenrechtliche Spannungen auslöst (BVerwG vom 26.5.1978 Az. IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; vom 4.7.1980 Az. IV C 101.77 - juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB - BauNVO, 103. Erg.Lief. 2012, RdNr. 48 zu § 34 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Gewerbebetriebs gegenüber einer heranrückenden

  • VGH Bayern, 08.07.1998 - 9 B 97.00468
  • VG Würzburg, 31.08.2010 - W 4 K 10.229

    Nachbarklage; Umbau und Sanierung einer Schule; Aufbringung eines Satteldaches

  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.552

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

  • VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.565

    Vorläufiger Rechtsschutz der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegen eine

  • VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.560

    Vorläufiger Rechtsschutz der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegen eine

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